Präambel
Aktualisiert am 15.05.2017
Die Steuergruppe ist eine Kommission zur Lenkung, Koordination und Förderung von Schulentwicklungsprozessen mit dem Ziel, die Qualität der schulischen Arbeit zu verbessern. Sie wird für einen bestimmten Zeitraum von schulischen Gremien demokratisch gewählt.
Die Steuergruppe besteht aus den gewählten Vertretern der schulischen Gremien (siehe §2), und die erweiterte Steuergruppe besteht zusätzlich aus Vertretern der Schüler, des Schulvorstands, der schulischen Hilfskräfte, der Eltern, der Verwaltung und des pädagogischen Unterstützungsteams (STAFF) ( siehe §2.6).
Die Steuergruppe ist in ihrer Arbeit dem Leitbild und dem Schulprogramm der DS Valdivia verpflichtet.
1 Aufgaben, Ziele und Legitimation
- Die Steuergruppe steuert Schulentwicklungsprozesse, die die Qualität der schulischen Arbeit fördern sollen.
- Die Schulleitung entscheidet im Einvernehmen mit der Lehrerkonferenz über die Durchführung von Projekten und Entwicklungsschwerpunkten auf Vorschlag der Steuergruppe. Projektaufträge können der Steuergruppe von jedem schulischen Gremium vorgelegt werden. Aufträge an die Steuergruppe sind schriftlich einzureichen.
- Die Steuergruppe lenkt und koordiniert Arbeitsprojekte, die im Rahmen der Ziele und Aufgaben zu (1) und (2) entstehen. Sie erhält ihr allgemeines Mandat von der Lehrerkonferenz.
- Die Arbeitsprojekte zu den Entwicklungsschwerpunkten werden von Qualitätszirkeln durchgeführt, die von der Steuergruppe ihren Auftrag in schriftlicher Form erhalten.
- Die Steuergruppe trägt im Schulentwicklungsprozess die Prozessverantwortung; die Schulleitung trägt die Ergebnis- und Inhaltsverantwortung.
- Die Satzung ist von der Lehrerkonferenz und der Schulleitung zu verabschieden.
2 Bildung und Zusammensetzung
- Der Schulleiter ist Mitglied der Steuergruppe. Er ist dafür verantwortlich, dass alle Beschlüsse der Steuergruppe den Gesetzen und Verordnungen des Landes entsprechen und im Einklang mit den Lehrerkonferenzbeschlüssen stehen.
- Der Steuergruppe gehören die für die Dauer von zwei Jahren gewählten Mitglieder an. Bei den anstehenden Wahlen wird nicht mehr als die Hälfte der Mitglieder neu gewählt. Die Steuergruppe setzt sich wie folgt zusammen:Der Schulleiter oder ein von ihm ernannter Vertreter aus der erweiterten SchulleitungDer PQM-Koordinator
1 Vertreter des Kindergartens
1 Vertreter der Grundstufe (1. – 4. Klasse)
2 Vertreter der Mittel- und Oberstufe (5. – 12. Klasse)
1 Vertreter der Fachleiter
1 Vertreter des GIB
- Bei Ausscheiden eines Mitgliedes der Steuergruppe rückt ein neues Mitglied durch Beschluss des entsprechenden Gremiums nach.
- Die Zusammensetzung der Steuergruppe kann sich je nach Projektauftrag oder Entwicklungsschwerpunkt verändern. Sie muss in ihrer neuen Zusammensetzung von der Schulleitung und der Lehrerkonferenz bestätigt werden.
- Andere Mitglieder werden nach Bedarf entsendet, wenn es der Entwicklungsschwerpunkt erfordert.
- Einmal pro Semester oder wenn es erforderlich ist tagt die durch je einen Vertreter der Schüler, des Schulvorstands, der schulischen Hilfskräfte, der Eltern, der Verwaltung und des pädagogischen Unterstützungsteams (STAFF) erweiterte Steuergruppe.
- Alle Steuergruppenmitglieder sind stimmberechtigt.
- Die Steuergruppe kann nach Absprache für einen festgelegten Zeitraum Berater einladen.
3 Vorsitz
- Die Steuergruppe wählt für ein Jahr eine Vorsitzende /einen Vorsitzenden.
- Die/der Vorsitzende leitet die Sitzungen.
- Bei Bedarf bestimmt die/der Vorsitzende eine/n Moderator/in.
4 Sitzungen
- Die Steuergruppe bestimmt die Termine für ordentliche Sitzungen während der Schulzeit. Sie tagt mindestens einmal monatlich. Die Dauer der Sitzungen sollte zwei Stunden nicht überschreiten.
- Von jeder Sitzung wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt und allen Mitgliedern binnen einer Woche zugestellt und dem Lehrerkollegium durch Aushang zugänglich gemacht.
- Die Sitzungen sind schulöffentlich.
5 Beschlussfähigkeit
- Die Steuergruppe ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel ihrer Mitglieder anwesend sind.
- Abstimmungen, die wegen Beschlussunfähigkeit nicht durchgeführt werden konnten, müssen in der nächsten Sitzung nachgeholt werden.
6 Beschlussfassung
- Eine Abstimmung muss von der/dem Vorsitzenden eröffnet werden.
- Unmittelbar vor der Abstimmung ist der Abstimmungstext, über den zu beschließen ist, vorzulesen. Der Abstimmungstext wird von der/dem Vorsitzenden so formuliert, dass nur mit „ja” oder „nein” abgestimmt werden kann, wobei ein Konsens angestrebt wird.
- Liegen mehrere Anträge zur gleichen Sache vor, so ist über den weiter gehenden Antrag zuerst abzustimmen.
- Die/der Vorsitzende gibt das Ergebnis unmittelbar nach Ende der Abstimmung bekannt. Bei Unklarheiten muss die Abstimmung wiederholt werden.
- Beschlüsse sind bei absoluter Mehrheit (50% + 1) gültig.
- Der Schulleiter hat das Vetorecht.
7 Bekanntgabe der Satzung
Jedem Mitglied ist vor Beginn der Tätigkeit diese Satzung auszuhändigen.
Anhang zur Satzung:
Aufgaben der Erweiterten Steuergruppe
- Schlägt schulische Entwicklungsschwerpunkte vor, die auf Evaluationen unter Beteiligung der schulischen Gremien gründen.
- Erleichtert die aktive Teilnahme der unterschiedlichen Gremien am Schulentwicklungsprozess.
- Empfängt Informationen zur Schulentwicklung.
- Empfängt Informationen zum Plan „gestión convivencia“.
- Leitet die Informationen an die entsprechenden Gremien weiter.